Infos für Veranstalter
Ihr bietet eine oder mehrere Mitsingveranstaltungen beim Mitsingfestival an? Oder Ihr möchtet noch neue Mitsingveranstaltungen anmelden? Dann seid Ihr hier genau richtig! Auf dieser Seite findet Ihr Infos für Veranstalter und Mitwirkende.
Anmeldung von Veranstaltungen
Anmeldung Mitsingveranstaltungen
Die Anmeldung von Mitsingveranstaltungen für das Mitsingfestival ist weiterhin möglich. Bitte meldet Eure Veranstaltungen über folgendes Formular an:
Wichtig: Eure Mitsingveranstaltungen sollten im Zeitraum vom 2.-25. Mai 2026 stattfinden. Alle Veranstaltungen, die am 2. Mai vor 19 Uhr (also vor dem AUFTAKTSINGEN) stattfinden, erscheinen automatisch im Vorprogramm.
Im PDF unter diesem Link haben wir eine Übersicht der Fragen erstellt, damit Ihr vorab sehen könnt, welche Angaben bei der Veranstaltungsanmeldung erforderlich sind. Es ist in formulare‑e leider nicht möglich, dass Ihr Eure Anmeldung zwischenspeichert und später daran weiterarbeiten.
Anmeldung Auftaktsingen
Die unaufwändigere Anmeldung für das AUFTAKTSINGEN erfolgt separat:
Häufig gestellt Fragen zur Anmeldung
Wie kann ich Änderungen und Ergänzungen mitteilen?
Änderungen und Ergänzungen für bereits angemeldete Mitsingveranstaltungen könnt Ihr jederzeit gern per Mail an uns senden: mail@visionkirchenmusik.de
Welche Angaben braucht es für mitwirkende Gruppen, welche für einzelne Mitwirkende?
Gruppen wie Chöre, Posaunenchöre, Bands oder Instrumentalensembles bitte mit Gruppennamen angeben.
Einzelne Akteure (z.B. Chorleitende, Singanleitende, begleitende Solomusiker:innen, Moderierende) bitte mit Vor- und Nachnamen sowie Funktion oder Instrument angeben: Eva Mustermann (Singanleitung), Max Mustermann (Orgel), Christian Mustermann (Moderation)
Was mache ich, wenn ich keine Vitae der Mitwirkenden zur Hand habe?
Gebt in diesem Fall bitte im entsprechenden Textfeld an, dass ihr keine Vitae zur Verfügung habt oder sie nachreichen werdet.
Was mache ich, wenn ich (noch) keine passenden Veranstaltungsbilder habe?
Jede Veranstaltung und jede:r Mitwirkende wird auf der Website des Mitsingfestivals mit einem Bild vorgestellt.
Wenn passende Bilder zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegen, könnt ihr diese nachträglich an mail@visionkirchenmusik.de senden.
Singimpulse
Ihr seid noch auf der Suche nach Anregungen und Ideen für Eure Mitsingformate? Dann klickt Euch doch durch diese (ab jetzt stetig wachsende) Ideenbörse rund ums Mitsingen.
Vielen Dank an alle Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern, die hier mitwirken, dass ihr uns über diesen Weg an euren Gedanken und Erfahrungen teilhaben lasst!
Aktuell findet Ihr Anregungen zu folgenden Themen: Singen mit Familien, Singen an ungewöhnlichen Orten, Singen mit Posaunenchören, Wunschliedersingen, Offene Chorproben, Liedkombinationen, Literatur für Mitsingveranstaltungen.
GEMA & VG Musikedition
GEMA
Die Anmeldung Eurer Mitsingveranstaltungen bei der GEMA erfolgt über Eure Gemeinde als Veranstalter. Hier haben wir Euch die aktuelle Rundverfügung dazu verlinkt. In der Anlage findet Ihr auch die Anleitung, wie Eure Gemeinde sich dafür einen Account beim GEMA-Portal einrichten kann.
Wie funktioniert die GEMA-Meldung?
Für das Mitsingfestival müssen musikalische Veranstaltungen von der Kirchengemeinde bei der GEMA gemeldet werden.
Die meisten Kirchengemeinden haben bereits eine GEMA-Kundennummer. Wichtig ist: Die Person, die die Meldung macht, meldet sich im GEMA-Onlineportal an und verknüpft ihren Zugang mit dieser Kundennummer.
Schritt für Schritt:
- Im GEMA-Onlineportal registrieren (www.gema.de).
- Als Musiknutzer:in anmelden (mit E‑Mail-Adresse).
- Den eigenen Zugang mit der GEMA-Kundennummer der Gemeinde verknüpfen.
- Danach können Veranstaltungen des Mitsingfestivals online gemeldet und später die Setlist eingereicht werden.
Ohne die Verknüpfung mit der Kundennummer ist keine korrekte GEMA-Meldung für das Mitsingfestival möglich.
Was muss gemeldet werden?
Über den EKD-Rahmenvertrag ist Musik im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Formaten (Veranstaltungstyp 1) abgedeckt und muss nicht gemeldet werden. Auch reine Mitsingveranstaltungen (Veranstaltungstyp 2), bei denen das KOMPLETTE Programm zum Mitsingen ist, sind nicht meldepflichtig.
Meldepflichtig sind aber gemischte Veranstaltungen (Konzerte, Workshops o.ä.), die sowohl konzertante Vortragsstücke als auch Mitsingstücke beinhalten (Veranstaltungstyp 3). Dabei ist es egal, um welche Musik es sich handelt – klassische Kirchenmusik, Gospel und Pop oder neues geistliches Liedgut. Nicht immer entstehen dabei auch Kosten, aber meldepflichtig sind diese Veranstaltungen auf jeden Fall.
Wenn Ihr Euch unsicher seid für Eure Veranstaltung, nutzt gern die persönliche Beratung durch das landeskirchliche Referat für Medien- und Urheberrecht. Kontaktdaten und weitere Infos zu diesem Thema findet Ihr HIER.
VG Musikedition
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Pauschalvertrag zwischen der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und der VG Musikedition.
Er regelt das Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Lieder für den Gemeindegesang in (nicht-kommerziellen) kirchlichen Gottesdiensten und Veranstaltungen. Gemeint ist das Kopieren oder Anzeigen von Liedtexten – mit oder ohne Noten –, damit die Gemeinde mitsingen kann.
Das umfasst der neue Pauschalvertrag
Erlaubt sind in diesem Rahmen Papierkopien, Beamer-Einblendungen sowie Liedhefte bis zu acht Seiten für den einmaligen Gebrauch. Neu ist ab 2026 die digitale Bereitstellung über einen QR-Code. Dabei gilt: Die Inhalte dürfen nicht heruntergeladen werden, sie dürfen nur über den konkreten QR-Code erreichbar sein und nur während des Gottesdienstes oder der Veranstaltung abrufbar sein. Nicht erlaubt sind daher herunterladbare PDF-Dateien, frei zugängliche Webseiten mit Liedtexten oder eine dauerhafte Online-Bereitstellung. In allen Fällen müssen die Urheberinnen und Urheber genannt werden.
Nicht mehr vom Vertrag erfasst ist die Einblendung von Liedtexten in Gottesdiensten, die direkt über eine kirchliche Webseite gestreamt werden. Bestehende Online-Videos mit solchen Einblendungen müssen überprüft und gegebenenfalls bearbeitet oder entfernt werden. Nicht betroffen sind Gottesdienste, die über Plattformen wie YouTube gestreamt und lediglich auf der kirchlichen Webseite eingebunden werden
Wichtig ist die klare Abgrenzung: Der Vertrag gilt nur für den Gemeindegesang. Vervielfältigungen für Chöre, Solist:innen, Instrumentalist:innen, Proben, kirchliche Kitas oder Pflegeheime sind nicht umfasst und benötigen eigene Lizenzen.
Mitwirkenden-Mailing
Einmal im Monat informieren wir alle Mitwirkenden bzw. Veranstalter und Festival-Interessierten über Neuigkeiten und den aktuellen Planungsstand. Ihr möchtet auch in diesen Festival-Verteiler? Dann tragt Euch hier ein:
Hier könnt Ihr die bisher verschickten Mitwirkenden-Mailings herunterladen:
Kontakt
Festivalbüro
VISION KIRCHENMUSIK
Musikvermittlung in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Silke Lindenschmidt & Ulf Pankoke
Projektleitung WER SINGT, BLÜHT AUF!
Jasmin Stieler & Josephine Werth
Projektassistenz WER SINGT, BLÜHT AUF!
Telefon: 05121- 206 9190
Mo+Do: 11–13 Uhr / Di+Mi: 8.30–13 Uhr / Fr: 8.30–12 Uhr
Festivalsprechstunde
Ihr habt Fragen zu Eurer Festivalteilnahme, Euren Mitsingveranstaltungen, zur Öffentlichkeitsarbeit oder zu anderen Themen rund ums Mitsingfestival? Dann bucht Euch einen Slot in unserer Festivalsprechstunde.
